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Münchner Verein

Zahnzusatzversicherung

Die Marke: Deutsche ZahnVersicherung

Münchner Verein 571 572 573 574 Zahnzusatzversicherung

Münchner Verein 571 572 573 574 Zahnzusatzversicherung

 90 % Zahnersatz (z.B. Krone, Brücke, Implantat)
 100 % Zahnbehandlung
 Wurzel- und Parodontosebehandlung 100 %
 Zahnprophylaxe 170 €/Jahr
 Kieferorthopädie für Kinder
 keine Wartezeit

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Münchner Verein Zahnzusatzversicherung

Münchener Verein Krankenversicherung a.G. hat mit der Deutschen ZahnVersicherung eine spezielle Marke für die Zahnzusatzversicherung auf dem Markt etabliert.

Welche Leistungen sind in der Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein versichert?

Der Tarif leistet für Zahnbehandlung 100 %
Für Zahnersatz 90 %
Für Kieferorthopädie
Für Zahnprophylaxe bzw. Zahnreinigung 100 % bis zu 170 Euro im Versicherungsjahr.

Was ist im Bereich Zahnbehandlung versichert?

Erstattungsfähig sind Einlagefüllungen (Inlays) aus Edelmetall oder Keramik sowie Kunststofffüllungen.

Sind auch dentinadhäsive Füllungen mitversichert?

Hierbei handelt es sich um langlebige und ästhetisch hochwertige Füllungen aus Kompositmaterial, die mit UV-Licht ausgehärtet werden. Diese Versorgung der Zähne wird übernommen.

Wird die Kariesentfernung ohne Bohren, das sogenannte ICON-Verfahren erstattet?

Ja, allerdings muss hierzu eine Einzelfallentscheidung bezüglich der erstattungsfähigen Kosten getroffen werden.

Was ist mit Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Aufbissbehelfe bzw. Schienen?

Diese sind zu 100 % unter Anrechnung der Vorleistung mitversichert.

Fallen unter Wurzelbehandlungen auch Wurzelspitzenresektionen?

Die Wurzelspitzenresektion (WSR, auch Apektomie, Wurzelspitzenamputation) ist eine Entfernung (Resektion) einer Wurzelspitze (Apex) des Zahnes und ist mitversichert.

Was gilt als Zahnersatz?

Als Zahnersatz gelten Kronen; Onlays; Veneers; Brücken; Brückenglieder; Implantat getragener Zahnersatz und Implantate einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Maßnahmen wie z. B. Knochenaufbau; Prothesen; Verblendungen bis zum Zahn 6.

Sind Reparaturen an Zahnersatz mitversichert?

Anfallende Reparaturen an Zahnersatz sind mitversichert.

Bis zu welchem Gebührensatz erfolgt eine Erstattung von Behandlungskosten?

Die Kosten der privatärztlichen Behandlung sind bis zu dem derzeitigen Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) uns Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig, derzeit der 3,5 fache Satz.

In welcher Höhe werden Material- und Laborkosten erstattet?

Die Kosten werden im tariflichen Rahmen nach ortsüblichen Preisen erstattet. Der Münchner Verein verzichtet auf ein Preis- /Leistungsverzeichnis.

Ist die Anzahl der Implantate begrenzt?

Nein.

Werden Keramikverblendungen übernommen?

Ja, die Zahnzusatzversicherung leistet hierfür bis zu den vorletzten Backenzähnen, den 6er Zähnen.

Werden Kosten für das CEREC-Verfahren übernommen?

Das CEREC-Verfahren ermöglicht Zahnärzten, zeitsparend und effizient individuelle Keramikrestaurationen direkt an dem zu behandelnden Zahn in einer Sitzung computergestützt selbst zu konstruieren, herzustellen und einzusetzen. Dies wird von der Deutschen Zahnversicherung übernommen.

Bleiben bei Vertragsabschluss fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Wenn Sie den Zahnersatz auf eigene Kosten ersetzen, wird dieser Zahnersatz im vollen Umfang in Ihren Versicherungsschutz integriert.

In welcher Höhe leistet die Zahnzusatzversicherung des Münchner Vereins für Kieferorthopädie?

Kieferorthopädische Behandlungen sind bis zum 18. Lebensjahr mitversichert. Erfolgt eine Leistung der GKV (KIG 3-5) so werden die Kosten zu 90 % übernommen. Ohne Vorleistung der GKV (KIG 1-2) wird eine fiktive Vorleistung von 35 % angerechnet.

Welche speziellen Geräte bzw. Techniken werden erstattet?

Kosten z. B. für hochelastische Bögen, Bögen aus Metall, farblose Bögen*, unsichtbare Zahnspange (z. B. Clear Aligner, Invisalign), Minibrackets*, Keramikbrackets*, Kunststoffbrackets*, Lingualtechnik werden im tariflichen Rahmen zu 90 % erstattet. Ebenfalls Retainer.

Wird  Zahnprophylaxe / Zahnreinigung übernommen?

Für Zahnreinigung bzw. Zahnprophylaxe werden die Kosten zu 100 % bis zu einem Betrag von 170 Euro je Versicherungsjahr übernommen.

Service Deutsche Zahnversicherung

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Postfach 19 06 36
80606 Münchener Verein

per Email: info@muenchener-verein.de

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Münchener Verein Krankenversicherung a.G.

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