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Zahnzusatzversicherung mit und ohne Wartezeit

Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung bei einem Unfall

Das wichtigste gleich zu Beginn, bei einem Unfall verzichten alle Versicherer auf die vertraglich festgelegten Wartezeiten, ebenso wie auf die Summenbegrenzungen der ersten Versicherungsjahre.

Was sind Wartezeiten bei einer Zahnzusatzversicherung

Laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) die allen Zahnzusatzversicherungen zu Grunde liegen bestehen folgende Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten gilt für Zahnbehandlung und Zahnreinigung, die besondere Wartezeit von 8 Monaten gilt für Zahnersatzmaßnahmen.

Diese Wartezeiten können in jedem Tarif in den Besonderen Tarifbedingungen zu Gunsten des Versicherten abgeändert und somit verkürzt werden.

Der Sinn der Wartezeiten ist es ursprünglich den Missbrauch des Versicherungsschutzes zu verhindern. Als Beispiel, wer sich ein Stück des Schneidezahnes abbricht und nicht zum Zahnarzt geht sondern zunächst eine Zahnversicherung ohne Wartezeit abschließt hat beste Chancen den Zahn ersetz zu bekommen. Er muss nur die Falschaussage tätigen der Zahn wäre erst nach Versicherungsbeginn abgebrochen.

Was bedeutet die Wartezeit konkret in der Zahnzusatzversicherung?

Die Wartezeit definiert den Zeitraum in dem für Behandlungen keine Kostenübernahme erfolgt.
Vor Versicherungsbeginn angeratene oder geplante Behandlungen sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Entsteht jedoch während der Wartezeit ein Behandlungsbedarf so fällt die Behandlung unter den Versicherungsschutz wenn nach Ablauf der Wartezeit mit der Zahnbehandlung begonnen wird.

Tarife mit verbesserten Wartezeiten

Einige Versicherer haben die allgemeine Wartezeit verkürzt, so verzichten z.B. inzwischen die meisten Tarife auf Wartezeiten für Zahnreinigung/ Zahnprophylaxe.
Auch für Zahnbehandlung und Zahnersatz wird bei einigen Tarifen auf die Wartezeit ganz verzichtet oder sie ist verkürzt.

Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit

Inzwischen verzichten immer mehr Versicherer ganz auf die Wartezeiten wenn ein neuer Tarif auf den Markt gebracht wird.

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