Zahnzusatzversicherung - Der unabhängige Testsieger Vergleich - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung

Sie wollen die angeratene Behandlung mitversichern

Ein Grundsatz bei Versicherungen ist "ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern". Dieser Satz gilt übertragen auch in der Zahnzusatzversicherung. Wenn bereits eine Behandlung angeraten wurde erhalten Sie für diese Behandlung keinen Versicherungsschutz mehr.

Aber keine Regel ohne Ausnahme:

Zahnzusatzversicherung mit Versicherungsschutz für eine angeratene Behandlung

Die Bayerische ZAHN Prestige sofort

Alle hervorragenden Leistungen des ZAHN Prestige auch wenn bereits eine Behandlung angeraten oder begonnen wurde? Kein Problem! Mit dem Zusatzbaustein SOFORT erhalten Sie Versicherungsschutz in volem Umfang sofort.

Ihre Leistung ohne Wartezeit für Zahnersatz und Zahnbehandlung:

100%

Für begonnene und angeratene Behandlungen:

  • Im 1. Kalenderjahr 750 Euro
  • im 2. Kalenderjahr 750 Euro

Für alle anderen Behandlungen:

  • im 1. Jahr 1.250€
  • 1.-2. Jahr 2.500€
  • 1.-3. Jahr 3.750€
  • 1.-4. Jahr 5.000€

Ausnahme Zahnersatz und Implantat

Sie haben fehlende Zähne (maximal 3) bei denen bereits eine Behandlung angeraten ist? Ihr Zahnarzt hat Ihnen mitgeteilt, dass ein Zahn nicht mehr erhaltungswürdig ist und gezogen werden muss?

Hier gibt es einen sehr guten Tarif der

Fehlende Zähne bei bereits angeratener Behandlung absichern

Die UKV (Union Krankenversicherung) bzw. BBKK (Versicherungskammer Bayern) sichern diese Behandlung im Tarif ZahnPRIVAT ab. Der Tarif ZahnPRIVAT übernimmt diese bereits geplante Behandlung zu 90%, egal ob Brücke oder Implantat.
Als Gegenleistung ist jedoch je fehlendem oder nicht erhaltungswürdigem Zahn ein Zuschlag von 8,90 Euro zu bezahlen.

Die Erstattungshöhe ist im ersten Kalenderjahr 90% von 1.000 Euro, im 1. und 2. Kalenderjahr aus 3.000 Euro, 1. bis 3. aus 6.000 Euro und 1. bis 4. aus 9.000 Euro.

Wichtig ist bei diesem Tarif, dass keine weiteren Behandlungen angeraten sind.

Zum Tarif UKV/VKB ZahnPRIVAT

Die Ausnahme Zahnersatz ohne Implantat

Die Ausnahme von der Regel:

ERGO Direkt Zahnersatz Sofort

Dieser Tarif leistet für Zahn auch noch wenn dieser bereits angeraten oder sogar bereits mit einer Behandlung begonnen wurde. Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt und es gibt keine Wartezeit. Auch der Höhe nach sind den Behandlungskosten keine Limits gesetzt.

Wenn es eigentlich schon zu spät ist - ist es noch nicht zu spät!

Aber: Der Tarif verdoppelt lediglich den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auf bis zu 100%
(Einzige Voraussetzung: Der Heil- und Kostenplan darf nicht älter als 6 Monate sein).
Dies macht diesen Tarif für Implantats Behandlungen unattraktiv, da lediglich für die abschließende Krone ein Anteil erstattet wird.

Der Monatsbeitrag beträgt

bis 20 Jahre: 22,40 Euro
ab 20 Jahre: 33,90 Euro

Angebot anfordern

Sie wollen trotz einer angeratenen Behandlung eine Zahnzusatzversicherung

Auch wenn Sie wissen, dass die angeratene Behandlung nicht mitversichert ist wollen Sie sofort für die Zukunft vorsorgen und eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Hier steht Ihnen nicht jeder Tarif uneingeschränkt offen, manche Versicherer lehnen Sie ab bis die Behandlung abgeschlossen ist und kein weiterer Versicherungsbedarf besteht (z.B. Hallesche). Andere Versicherer schließen die angeratene Behandlung in den Gesundheitsfragen aus oder stellen generell keine Gesundheitsfragen.

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Hier werden Sie auf jeden Fall angenommen, auch wenn bereits eine Behandlung läuft. Allerdings ist der bei Versicherungsbeginn bei Ihrem Zahnarzt hinterlegte Zahnstatus relevant für Ihren Versicherungsschutz.

Folgende Zahnzusatzversicherungen sind ohne Gesundheitsfragen:

Zahnzusatzversicherung mit vereinfachter Annahme

Auch hier werden Sie trotz einer angeratenen Behandlung angenommen obwohl Sie Gesundheitsfragen beantworten müssen. Die angeratene oder begonnene Behandlung ist bei Vertragsbeginn ausgeschlossen. Es empfiehlt sich nach Abschluss der Behandlung ein Attest des Zahnarztes einzureichen in dem diesbezüglich kein weiterer Behandlungsbedarf bestätigt wird.

Zahnzusatzversicherung mit vereinfachter Annahme:

 

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