Hier gibt es grundsätzlich zu beachten, dass eine medizinische Notwendigkeit zu Grunde liegen muss und jede bereits dokumentierte Zahnfehlstellung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Es ist somit dringend zu empfehlen eine Zahnzusatzversicherung mit Leistung für Kieferorthopädie rechtzeitig abzuschließen.
Dann gibt es zu unterscheiden suchen Sie eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind? Oder wollen Sie sich als Erwachsener selbst versichern mit der Möglichkeit in der Zukunft kieferorthopädische Maßnahmen durchführen zu lassen.
Wichtig ist, wenn Sie bereits eine Behandlung geplant haben oder Ihnen zu einer Behandlung angeraten wurde ist es zu spät hierfür Versicherungsschutz zu beantragen. Mit anderen Worten, der Behandlungsbedarf darf sich erst nach Versicherungsbeginn ergeben.
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Gerade bei Kindern ist es sehr wichtig rechtzeitig an eine Zahnzusatzversicherung mit Leistungen für Kieferorthopädie zu denken. Denn sind erst einmal die bleibenden Zähne durchgebrochen ist meist auch schon eine Zahnfehlstellung diagnostiziert. Sobald bei dem Zahnarzt Ihres Kindes eine Fehlstellung in der Akte steht ist es normalerweise zu spät um hierfür noch Versicherungsschutz zu erhalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich bei der Ablehnung oder Beteiligung an einer kieferorthopädischen Behandlung an der sogenannten KIG-Einstufung der medizinischen Notwendigkeit. KIG bedeutet kieferorthopädische Indikationsgruppe.
Gerade in diesem Bereich ist eine Zahnzusatzversicherung unbedingt zu empfehlen. Die medizinische Notwendigkeit ist, durch eine "leichte" Fehlstellung gegeben, aber die GKV lehnt die Kostenübernahme ab. Hier sind Sie auf die Zahnzusatzversicherung angewiesen um sich über die Kosten der Behandlung keine Sorgen machen zu müssen.
Wenn Sie im Bereich KIG 2 auf eine Behandlung aus Kostengründen verzichten kann es passieren, dass Probleme beim Kauen, Beißen und Sprechen für Ihr Kind ergeben. Ihr Kieferorthopäde wird Ihnen dringend zu einer Behandlung raten um eine Verschlimmerung der Fehlstellung zu verhindern.
Um Ihren Kindern eine angenehme Behandlung zu ermöglichen werden Sie ganz bestimmt die ein oder anderen Mehrkosten tragen müssen, denn die GKV kommt lediglich für die einfache, ausreichend zweckmäßige Behandlung Ihres Kindes auf.
Sinnvolle Zusatzleistungen sind:
Bei einer Einstufung der medizinischen Notwendigkeit in KIG 1-2 lehnt die GKV die Übernahme der kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich ab. Gerade hier ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung unbedingt zu empfehlen.
Neben den Allround-Tarifen sind folgene Zahnzusatzversicherungen empfehlenswert:
Ohne GKV KIG 1-2
80 % keine Maximierung - sehr gute Leistungen
Mit GKV KIG 3-5
80 % max. 500 € je Kiefer - sehr gute Leistungen
Bei KIG 3-5 übernimmt die GKV die Grundversorgung. Um Ihrem Kind jedoch die Behandlung so angenehm wie möglich zu gestalten werden Sie nicht an privaten Zusatzkosten vorbei kommen.
Mehrkosten enstehen z.B. durch die Verwendung von:
Hier sind zusätzlich zu den Allround-Tarifen folgende Tarife zu empfehlen:
Sorgen Sie frühzeitig vor damit Sie sich die optimale Behandlung für Ihr Kind auch leisten können.
Bereits mit dem Durchkommen der Milchzähne sollten Sie sich mit dem Thema Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischer Behandlung für Kinder auseinandersetzen. Im fünften Lebensjahr Ihres Kindes kann noch keine Prognose für eine mögliche kieferorthopädische Behandlung gemacht werden. Wenn Sie jetzt eine Zahnzusatzversicherung abschließen können Sie mit höchster Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass im Behandlungsfall Ihre Zahnversicherung maßgeblich für die Kosten aufkommt.
Denn ist erst einmal eine Zahnfehlstellung diagnostiziert, so ist es zu spät hierfür noch einen Versicherungsschutz zu beantragen.