Der Ideal Premium der Advigon erstattet bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordung für Zahnärzte und Ärzte.
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Advigon Dental Premium Zahnzusatzversicherung | |
Ihr Beitrag | - Bitte Erstinformation bestätigen - |
Zahnersatz z.B. Implantate, Brücken oder Kronen | 80-90% vom Rechnungsbetrag |
Inlays | 80-90% vom Rechnungsbetrag |
Zahnbehandlung z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen | 100% vom Rechnungsbetrag |
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung | Ja bis zu 200€ im Jahr, 100€ je Zahnreinigung |
Kieferorthopädie | Bis zum 18. Lebensjahr. Ohne Zuschuss der GKV (KIG 1-2) 80%, maximal 4.000€. Bei Vorleistung GKV (KIG 3-5) 80% aber maximal 1.200€ |
Funktionsdiagnostik | Ja |
Kieferknochenaufbau | Ja bei Implantaten |
Leistung ohne Vorleistung GKV | |
Wartezeiten | 8 Monate, für Prophylaxe keine Wartezeit |
anfängliche Erstattungsgrenzen | Zahnersatz: im 1. Jahr 500€ 1.-2. Jahr 1.000€ 1.-3. Jahr 1.500€ 1.-4. Jahr 2.000€ 1.-5. Jahr 2.500€ Zahnbehandlung: im 1. Jahr 500€ 1.-2. Jahr 1.000€ 1.-3. Jahr 1.500€ 1.-4. Jahr 2.000€ 1.-5. Jahr 2.500€ |
Gebührenordnung für Zahnärzte | Bis zum 3,5fachen Satz |
Annahmerichtlinien | Keine versicherung von fehlenden Zähnen und/oder herausnehmbarem Zahnersatz |
Tarifinformationen | Download |
Bedingungen | Download |
Hochwertige Kunststofffüllungen
100 %
Wurzel- & Parodontosebehandlungen mit Kassenleistung
100 %
Wurzel- & Parodontosebehandlungen ohne Kassenleistung
100 %
Wurzelspitzenresektion
100 %
Wurzellängenmessung
100 %
Professionelle Zahnreinigung bzw. Zahnprophylaxe
100 %, maximal 100 € pro Reinigung und maximal 2x pro Jahr
Leistung für Inlays
90 % bei Bonusheft mindestens 10 Jahre ohne Unterbrechung
85 % bei Bonusheft mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung
80 % bei Bonusheft weniger als 5 Jahre ohne Unterbrechung
Leistung für Zahnersatz
- z.B. Krone Brücke Implantat oder Prothese
- Funktionsanalytische & therapeutische Maßnahmen
- Knochenaufbaumaßnahmen
- Laborkosten
90 % bei Bonusheft mindestens 10 Jahre ohne Unterbrechung
85 % bei Bonusheft mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung
80 % bei Bonusheft weniger als 5 Jahre ohne Unterbrechung
100 % bei Regelversorgung
Keramikverblendungen / Veneers
Leistung entsprechend Zahnersatz bis zu den 6er Zähnen
Leistung Kieferorthopädie für Kinder bis vollendetes 18. Lebensjahr
Kieferorthopädie ohne Kassenleistung (KIG 2)
80 % begrenzt auf 2.000 € je Kiefer (insgesamt max. 4.000 €)
Kieferorthopädie mit Kassenleistung (KIG 3-5)
80 % der Mehrkosten bis maximal 600 € je Kiefer (insgesamt max. 1.200 €)
Kieferorthopädische Funktionsanalyse
Mini-Brackets
Invisalign-Therapie
Lingualtechnik (inliegende Zahnspange)
Kunststoff-Brackets
Retainer (Zahnstabilisator)
Farblose Bögen
Wartezeit für Zahnbehandlungen und Zahnersatz
8 Monate (Keine Wartezeit bei unfallbedingter Behandlung)
Wartezeit für Kieferorthopädie
8 Monate (Keine Wartezeit bei unfallbedingter Behandlung)
Wartezeit für Zahnreinigung
Keine Wartezeit
Leistungsstaffel in den ersten Versicherungsjahren
Für Zahnbehandlungen gelten folgende Begrenzungen:
500 € in den ersten 12 Monaten
1.000 € in den ersten 24 Monaten
1.500 € in den ersten 36 Monaten
2.000 € in den ersten 48 Monaten
2.500 € in den ersten 60 Monaten
Für Zahnersatzmaßnahmen gelten folgende Begrenzungen:
500 € in 12 Monaten
1.000 € in den ersten 24 Monaten
1.500 € in den ersten 36 Monaten
2.000 € in den ersten 48 Monaten
2.500 € in den ersten 60 Monaten
Bei unfallbedingter Behandlung und ab dem 6. Versicherungsjahr keine Summenbegrenzung
Leistungen beim Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung)
Ja, 40% des Rechnungsbetrages werden als fiktive Kassenleistung angesetzt
Fehlende Zähne können nicht mitversichert werden
Annahmerichtlinien
Ablehnung wenn:
- eine parodontale Erkrankung besteht oder bestand
- der letzte Zahnarztbesuch mehr als 24 Monate zurück liegt.
- eine Aufbiss- oder Knirscherschiene getragen wird
Enthält der Beitrag Altersrückstellungen?
Nein
Die Advigon kalkuliert, wie inzwischen nahezu alle Versicherer, die Beiträge ohne Altersrückstellungen, dies bedeutet mit Erreichen der nächst höheren Altersgruppe gilt ein neuer Tarifbeitrag.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet nach 12 Monaten. Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.