Zahnzusatzversicherung - Der unabhängige Testsieger Vergleich - Agentur Marco Kraus Tel. 089 237 132 90
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SDK ZP9

SDK Zahn 90 ZP9 - Leistungen im Detail

  • 90 % für hochwertigen Zahnersatz, z.B. Kronen, Brücken und Implantate.
  • 90 % für hochwertige Zahnbehandlungsmaßnahmen, z.B. Inlays, Kunststofffüllungen, Wurzel- oder Parodontosebehandlung.
  • Prophylaxe/ Zahnreinigung) immer zu 100 %. Es gelten jährliche Höchstgrenzen.
  • Kieferorthopädie bei Kindern, 90 % der Kosten in allen Indikationsgruppen (KIG).
  • Keine Wartezeiten.
  • Bis zu drei fehlende Zähne können gegen Zuschlag mitversichert werden.
  SDK Zahnzusatzversicherung
  SDK Zahn 90 ZP9
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90%
Inlays90%
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
  • 90% vom Rechnungsbetrag
  • Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen bis 200€
Zahnprophylaxe/ ZahnreinigungJa 100%, max. 150 €
KieferorthopädieBehandlungsbeginn vor 18
90% bis zu 2700 €
Grad der Zahnfehlstellung spielt keine Rolle
FunktionsdiagnostikJa
KieferknochenaufbauJa
Leistung ohne Vorleistung GKVJa, 35% werden als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angesetzt
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Erstattungsgrenzen900 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
1.800 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
2.700 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
3.600 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
Annahmerichtlinien
  • Auch bei Beihilfe und freier Heilfürsorge möglich
  • Bis zu drei fehlende Zähne können gegen Zuschlag mitversichert werden
  • Ab 4 fehlender Zähne erfolgt Ablehnung
Tarifinformationen-
Bedingungen-
 
 

Zahnersatz

(z.B. Krone, Brücke oder Implantat)

90% inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Falls Sie die Ihnen zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch nehmen (Privatarztbehandlung), so werden Ihnen 35% des Rechnungsbetrages als fiktive Vorleistung der GKV abgezogen.

Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl nach. Für den hierfür erforderlichen Knochenaufbau wird geleistet.

Eine funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen wird im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen übernommen.

Kunststoff- oder Keramikverblendungen, Veneers sowie individuelle Zahnfarbenbestimmung werden bis zu den 6er Zähnen erstattet.

Zahnerhalt bzw. Zahnbehandlung

90 %

z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlung sowie Aufbiss-Schienen

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe

Zahnreinigung und Zahnprophylaxe zu 100 % maximal 150 €.

Kieferorthopädie

Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr.

Leistung unabhängig von der Vorleistung der GKV.

Über alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1-5) hinweg werden 90 % maximal 2.700 EUR übernommen.

Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblose Bögen, festsitzende Retainer, unsichtbare Zahnspangen (z.B. Invisalign) werden übernommen.

Der Tarif leistet bei Unfall auch für Erwachsene.

Bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Summenbegrenzung.

Sonstiges

Keine Wartezeit

Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr somit sind Sie am 01. Januar bereits im zweiten Jahr Ihrer Zahnstaffel, selbst wenn Sie mit Beginn 01. Dezember abgeschlossen haben.

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie Akupunktur, Hypnose oder Lachgas-Sedierung im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen werden zu 100 %, maximal 200 € im Kalenderjahr übernommen.

Knirscher- bzw. Aufbissschiene

Zu 100 %.

Optionsrecht

Umstellung in die nächsthöhere Leistungsstufe zum 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60. und 65. Geburtstag möglich – ohne Gesundheitsprüfung.
Der Antrag hierzu muss mindestens 6 Monate vor dem Geburtstag erfolgen.

Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren:

900 EUR im ersten Kalenderjahr (bis 31.12. diesen Jahres)
1.800 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
2.700 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
3.600 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren
Ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.

Bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Zahnstaffel.

Beitrag

0 – 20 Jahre – 20,18 €
21-30 Jahre – 12,41 €
31-40 Jahre – 24,89 €
41-50 Jahre – 33,88 €
51-60 Jahre – 44,13 €
61-70 Jahre – 56,86 €
ab 71 Jahren – 64,19 €

Bis zu drei fehlende Zähne können gegen Beitragszuschlag von 20% je fehlendem Zahn mitversichert werden.
Bei 4 fehlenden kann leider kein Versicherungsschutz angeboten werden.
Vollständiger Lückenschluss oder durch festen Zahnersatz ersetzte Zähne gelten nicht als fehlend.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Kündigung muss mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. erfolgen.

Die exakten Tarifinformationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.