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MV ZahnGesund 75+

Münchener Verein ZahnGesund 75+ - Leistungen im Detail

Münchener Verein ZahnGesund 75+

Top Zahnzusatzversicherung mit Innovationsgarantie und Leistung für Hightech-Behandlungen

  Münchener Verein
  Münchener Verein ZahnGesund 75+
Ihr Beitrag- Bitte Erstinformation bestätigen - 
Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
75 % - 80 %
abhängig vom Bonusheft 
Inlays75 % - 80 %
abhängig vom Bonusheft 
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100 %

Wurzel- oder Parodontosebehandlungen:
75% wenn die Krankenkasse sich nicht beteiligt
100%
wenn die Krankenkasse sich beteiligt
Zahnprophylaxe/ Zahnreinigung2 x 75 € im Jahr
KieferorthopädieLeistung nur bei Unfall
75 % max. 1.000 € insgesamt
FunktionsdiagnostikJa
Kieferknochenaufbau75 % Im Rahmen von Zahnersatz
Leistung ohne Vorleistung GKVJa,
35 % werden als fiktive Vorleistung der GKV angesetzt
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche Erstattungsgrenzen900 EUR im ersten Kalenderjahr
1.800 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
2.700 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
3.600 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren

Verkürzte Staffel bei Vorversicherung 
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienEin bei Vertragsabschluss fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Der Leistungsanspruch besteht nur für den ersten ersetzten Zahn.
Bei mehr als 3 fehlenden Zähnen keine Annahme möglich.
Tarifinformationen Download
Bedingungen Download
 
 

Münchener Verein ZahnGesund 75+

Der Tarif kalkuliert die Beiträge ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies bedeutet sie steigen etwa alle 10 Jahre, mit Erreichen der nächsten Altersgruppe.

Versicherungsfähig sind Sie nur wenn Sie bei Tarifabschluss nicht mehr als drei fehlende, nicht dauerhaft ersetzte Zähne haben. Ausgenommen hiervon sind Weisheitszähne, Milchzähne und bestehende Lückenschlüsse.

Zahnersatz (z.B. Krone, Inlay, Brücke oder Implantat)

75-80* % inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

* 80% Leistung wenn Ihr Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt ist, sonst 75%

Wenn Sie Ihnen zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch nehmen, so werden Ihnen 35% als fiktive Vorleistung abgezogen.

Bei Implantaten gibt es keine Begrenzung der Anzahl nach.
Für Knochenaufbau wird, im Zusammenhang mit einer Implantatsbehandlung, geleistet.
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sind im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen versichert.

Keine Begrenzung bei Kunststoff- oder Keramikverblendungen, es können alle Zähne einschließlich der 8ter verblendet werden, Voraussetzung ist jedoch die medizinische Notwendigkeit.

Zahnerhalt bzw. Zahnbehandlung

100 %

z.B. für hochwertige Kunststoff-Füllungen, Dentin-Adhäsive-Füllungen oder alternativ Kariesinfiltration.
Wurzel- und Parodontosebehandlung mit Beteiligung der GKV.

 75 % für Wurzel- und Parodontosebehandlung wenn die Kranken­kasse nichts bezahlt.

die mit den Zahnbehandlungsmaßnahmen im direkten Zusammenhang stehenden zahnärztlichen Behandlungen inklusive

  • Vor- und Nachbehandlungen wie z.B. OP-Mikroskop, Laserbehandlung, Anästhesieleistungen
  • funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen
  • nach ortsüblichen Preisen berechneten zahntechnischen Laborarbeiten und Material

Zahnreinigung / Zahnprophylaxe

je Versicherungsjahr zweimal 75 € der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen

Vollnarkose oder schmerzstillende Maßnahmen wie z.B. Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose oder Vollnarkose im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen und aufwendigen Zahnbehandlungen zu 75 %, bis zu 75€ je Versicherungsjahr.

Kieferorthopädie

Lediglich bei Unfall, 75 % max. 1.000 € während der gesamten Laufzeit des Vertrages.

Innovationsgarantie

Wenn die befundbezogenen Festzuschüsse (Erstattungsbeträge nach § 55 Abs. 1 SGB V) für Zahnersatzmaßnahmen der GKV zukünftig entfallen, weil sie z.B. aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen werden, garantiert der Versicherer die unter Punkt B definierten Leistungen unverändert.

Zukünftig neu hinzukommende medizinisch notwendige zahnärztliche oder kieferorthopädische Heilbehandlungsmaßnahmen gemäß GOZ/GOÄ sind im tariflichen Umfang mitversichert.

Sonstiges

Keine Wartezeit

- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Leistungsgrenzen in den ersten 4 Jahren:

900 EUR im ersten Kalenderjahr
1.800 EUR in den ersten 2 Kalenderjahren
2.700 EUR in den ersten 3 Kalenderjahren
3.600 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren

Ab dem fünften Versicherungsjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Leistungen für die Individualprophylaxe sind hiervon ausgenommen.

Angebot für Wechsler: reduzierte Leistungsstaffel

Bei mindestens gleicher Leistung für Zahnersatz gilt

  • Bestand die Vorversicherung volle 12 Monate gilt lediglich die Staffel der ersten drei Jahre (900/ 1.800/ 2.700)
  • Bestand die Vorversicherung volle 24 Monate gilt lediglich die Staffel der ersten zwei Jahre (900/ 1.800)
  • Bestand die Vorversicherung volle 36 Monate gilt lediglich die Staffel im ersten Jahr (900)
  • Nach 48 Monaten Laufzeit einer Vorversicherung entfällt die Staffel

Beitrag

0 – 5 Jahre - 1,00 €
6 - 15 Jahre - 2,50 €
16 - 25 Jahre - 7,90 €
26 - 30 Jahre - 12,90 €
31 - 35 Jahre - 12,90 €
36 - 40 Jahre - 16,90 €
41 - 45 Jahre - 18,90 €
46 - 50 Jahre - 18,90 €
51 - 55 Jahre - 24,90 €
56 - 60 Jahre - 27,90 €
Ab 61 Jahre - 35,90 €